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Schweiz: "Ehe für alle" ab 1. Juli 2022

Schweiz: "Ehe für alle" ab 1. Juli 2022

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Nach der Volksabstimmung können in der Schweiz auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten.

Nun auch endlich in der Schweiz: Gleichgeschlechtliche Paare können ab dem 1. Juli 2022 heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 17. November 2021 beschlossen, die Vorlage zur "Ehe für alle" auf diesen Zeitpunkt in Kraft zu setzen.

Die "Ehe für alle" wurde in der Volksabstimmung vom 26. September 2021 von einer klaren Mehrheit (64,1 Prozent) der Stimmberechtigten und von allen Kantonen angenommen.

Wie die Regierung mitteilt, wird die Einführung der Ehe für alle in zwei Stufen vorgenommen.

Demnach tritt eine einzelne Bestimmung bereits am 1. Januar 2022 in Kraft. Sie betrifft den Güterstand von gleichgeschlechtlichen Paaren, die im Ausland eine Ehe geschlossen haben, welche in der Schweiz bisher als eingetragene Partnerschaft anerkannt wurde.

Das Gesetz sieht vor, dass die eigentliche Vorlage sechs Monate später in Kraft tritt. Gleichgeschlechtliche Paare können folglich ab dem 1. Juli 2022 heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln.

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