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Historischer Sieg

Niederlande: Verfassung schützt nun auch LGBTIQ-Personen

Von Marco • 19.01.2023
Niederlande: Verfassung schützt nun auch LGBTIQ-Personen

Via Canva

Ein historischer Sieg für die LGBTIQ-Community in den Niederlanden! Die Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung oder Behinderung ist nun in der Verfassung ausdrücklich verboten.

Die Niederlande haben einen weiteren großen Schritt in Richtung Gleichberechtigung aller Bürger*innen gemacht. Die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder einer Behinderung wird künftig ausdrücklich in der Verfassung verboten.

Die Erste Kammer des Parlaments hat am Dienstag in Den Haag einen entsprechenden Antrag mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen. Damit wird der erste Artikel des Grundgesetzes erweitert.

Für die LGBTIQ-Aktivist*innen von COC Nederland ist dies ein historischer Sieg.

COC-Vorsitzende Astrid Oosenbrug: "Es war ein emotionaler Moment, als der Senat nach all den Jahren mit überwältigender Mehrheit für die verfassungsrechtliche Anerkennung gestimmt hat".

Bisher waren in Artikel 1 des Grundgesetzes nur Religion, Weltanschauung, politische Überzeugung, Rasse und Geschlecht als Diskriminierungsmerkmale genannt.

Die Verankerung in der Verfassung stelle sicher, dass die hart erkämpften Rechte von Queers auch in 50 oder 100 Jahren noch geschützt seien, so Oosenbrug.

"Dass wir auch in Zukunft heiraten, Kinder großziehen und vor Diskriminierung geschützt werden können, auch wenn sich der politische oder gesellschaftliche Wind plötzlich gegen die Regenbogen-Community wendet."

Jetzt muss nur noch der König das Gesetz unterzeichnen.

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