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Asylrecht für verfolgte Homosexuelle

Von DBNA Team
Asylrecht für verfolgte Homosexuelle
PeskyMonkey/istockphoto.com - Harald Richter/Getty Images/iStockphoto

Der Europäische Gerichtshof hat Homosexuellen ein Asylrecht zugesprochen. Wenn in den Herkunftsländern Schwulen und Lesben eine Haftstrafe droht, dann können diese in Europa Asyl erhalten.

Anlass waren Asylanträge in den Niederlanden von drei schwulen Männern aus dem Senegal, Sierra Leone und Uganda. In diesen Ländern sind hohe Strafen für Homosexuelle vorgesehen. Die drei Männer wollten sich die Anerkennung vor Gericht erstreiten, um endlich ihre sexuelle Ausrichtung frei ausleben zu können. Dafür bat das höchste Gericht in den Niederlanden nun den Europäischen Gerichtshof um eine Vorentscheidung.

Homosexuelle sind eine soziale Gruppe

Die Genfer Flüchtlingskonvention sieht vor, Verfolgte Menschengruppen Asyl zu gewähren. Werden nun Homosexuelle in ihren Herkunftsländern staatlich verfolgt und für sexuelle Handlungen bestraft, ist dies ein Grund, Asyl zu erhalten.

Denn die sexuelle Ausrichtung eines Menschen ist ein wichtiger Bestandteil seiner persönlichen Identität, schrieben die Richter in ihrem Urteil. Werden nun Menschen, die eine andere sexuelle Ausrichtung haben, vom Staat anders behandelt und verfolgt, dann sind diese als eine soziale Gruppe anzusehen.

Sexuelle Ausrichtung ist für die Identität bedeutsames Merkmal

So ist es diesen Menschen auch nicht zuzumuten, ihre sexuelle Ausrichtung geheimzuhalten oder einfach nicht ausleben zu dürfen. Bisher mussten so aber viele Schwule und Lesben in diesen Ländern leben, oder sie wurden vom Staat verfolgt. Genau in diesen Fällen ist Asyl zu gewähren, da ansonsten die eigene sexuelle Identität nicht ausgelebt werden dürfte.

Ein Verbot, sich in der Öffentlichkeit zu zeigen, ist noch kein Anlass um Auszuwandern, es muss eine staatliche Verfolgung vorliegen, bekräftige das Gericht.

Viele deutsche Gerichte hatten bislang Asylgesuche von Homosexuellen jahrelang mit der Begründung abgelehnt, dass sie keine Verfolgung zu befürchten hätten, wenn sie ihre sexuelle Identität geheim halten und sich auf sexuelle Kontakte in ihrem privaten Umfeld beschränken.

In über 70 Länder wird Homosexualität noch strafrechtlich sanktioniert.
Weitere Quellen: PeskyMonkey/istockphoto.com - Harald Richter/Getty Images/iStockphoto

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