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Steuersplitting auch für Lesben und Schwule

Von DBNA Team
Steuersplitting auch für Lesben und Schwule
shot99 / 123RF Stock Foto

Drei Wochen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag die steuerliche Gleichstellung schwuler und lesbischer Lebenspartner mit Ehepaaren gebilligt.

Der Bundestag hat am Donnerstag die steuerliche Gleichstellung schwuler und lesbischer Lebenspartner mit Ehepaaren gebilligt.

Drei Wochen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das das Ehegattensplitting in seiner jetzigen Forum für verfassungswidrig erklärte (dbna berichtete), setzte der Bundestag in der längsten Sitzung in dieser Legislaturperiode die Vorgaben die Vorgaben der Richter um.

Gesetzentwurf nur mit Stimmen der Opposition

Etwa 20 Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion hätten gegen den Gesetzentwurf der Koalition gestimmt, sagte Volker Beck, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Damit habe der Entwurf nur dank der Zustimmung der Opposition eine Mehrheit erhalten.

Auch der schwule CDU-Abgeordnete Stefan Kaufmann bestätigte in der Süddeutschen Zeitung die Gegenstimmen und zeigte sich irritiert darüber: "Ich hätte mir gewünscht, dass die Kollegen geschlossen für den Gesetzentwurf stimmen."

Halbherziger Beschluss

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßte Gesetzesbeschluss, bezeichnete diesen allerdings als "halbherzig". Es sei nur in Stück Diskriminierung abgeschafft. "Diese Stückchen-Politik ist peinlich. Union und FDP haben es nicht einmal geschafft, die Lebenspartnerschaften im gesamten Steuerrecht gleichzusetzen.", kritisierte Axel Hochrein, Sprecher des LSVD. "Auch das Adoptionsrecht wurde gezielt ausgespart. Die Union setzt ihren Diskriminierungskurs fort."

Rückwirkend ab 2001

Mit der Bundestagsentscheidung sind aber noch nicht alle Änderungen im Steuerrecht vollzogen. Diese sollen erst später, vermutlich mit dem Jahressteuergesetz, kommen. Die nun verabschiedete Regelung gilt Rückwirkend ab dem Jahr 2001. Für Bund, Länder und Gemeinden werden in diesem Jahr zusätzliche Kosten in Höhe von 150 Millionen Euro zukommen, schätzt die Bundesregierung.

Das Ehegattensplitting sortiert Eheleute beim Finanzamt in günstigere Steuerklassen ein und gewährt ihnen auf Antrag eine Zusammenveranlagung bei der Einkommensteuer. Das bedeutet, dass die zu zahlende Steuer umso niedriger ist, je größer die Verdienstunterschiede zwischen den Partnern sind.

Bis jetzt profitierten nur heterosexuelle Eheleute von dieser Regelung.
Weitere Quellen: ZDF, dpa, afp, lsvd, Sueddeutsche, shot99 / 123RF Stock Foto

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