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Papa werden?

Von DBNA Team
Papa werden?
Squaredpixels/istockphotos.com

Kinder? Für viele Schwule stellt sich diese Frage nicht. Sie haben sich damit abgefunden, niemals Vater zu werden. Allerdings hätten sie die Chance dazu.

Vielleicht kennst du die Situation: Während du deinen Eltern offenbarst, dass du schwul bist, bricht deine Mutter in Tränen aus und beklagt sich, dass sie nun wohl niemals Großmutter wird. Zwar ist hieran richtig, dass ein schwules Pärchen nicht selber Kinder kriegen kann. Bislang ist dafür noch immer eine Gebärmutter erforderlich, mit der Männer bekanntermaßen nicht dienen können. Deswegen ist der Traum einer Familie mit Kindern aber noch längst nicht ausgeträumt. Denn es gibt verschiedene Wege, um Vater zu werden.

Das Standardmodell: Die Adoption

Die wohl bekannteste Möglichkeit ist die Adoption. Hierbei kannst du ein Kind rechtlich als dein eigenes annehmen, obwohl du biologisch nicht mit ihm verwandt bist. Zu beachten ist, dass streng genommen nur du zum Elternteil wirst; mit deinem eventuellen Lebenspartner zusammen gibt es noch keine Möglichkeit, ein Kind gemeinsam zu adoptieren. Außerdem musst du mindestens 25 Jahre alt sein, um als Adoptivvater infrage zu kommen.

Entscheidest du dich für diese Variante, führt der erste Weg zum Jugendamt. In einem Gespräch werden deine Erwartungen und Wünsche festgehalten. Anschließend musst du einige Unterlagen einreichen, um nachzuweisen, dass du als Adoptivvater geeignet bist. Das umfasst meistens einen Einkommensnachweis, ein polizeiliches Führungszeugnis sowie ein Gesundheitszeugnis. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass das Kind in geregelte Verhältnisse überlassen wird, und nicht etwa in einen gewalttätigen Haushalt gerät.

Die Anforderungen des Jugendamts an dich

Gleichzeitig legt das Jugendamt großen Wert darauf, dass du trotz deines Jobs genügend Zeit für das Kind aufbringen kannst. Das Amt zieht dabei in Betracht, wie viele Stunden du am Tag arbeitest und ob eventuell deine Eltern oder Großeltern bei der Erziehung helfen können. Je jünger das Kind ist, desto wichtiger ist dieses Kriterium.

Hast du diese Hürde überwunden, musst du dich gedulden, bis das Jugendamt ein geeignetes Kind gefunden hat. Das kann ziemlich lange dauern, da deutschlandweit lediglich 4.000 Kinder im Jahr zur Adoption freigegeben werden. Wenn es dennoch klappt, überlässt das Jugendamt dir das Kind zunächst für eine Eingewöhnungszeit. Währenddessen prüfen sie regelmäßig, ob du und das Kind miteinander zurechtkommen und ob du dich gut um es kümmerst. Sollte das der Fall sein, überlässt dir das Jugendamt die dauerhafte Pflege und steht nur noch beratend zur Seite.
 

Gemeinsam geht nur die Stiefkindadoption

Eine zweite Möglichkeit ist die Stiefkindadoption. Diese setzt voraus, dass du oder dein Mann ein Kind in die Lebenspartnerschaft einbringt. Dabei ist es egal, ob das Kind aus einer früheren Beziehung mit einer Frau stammt oder ob das Kind bereits vorher alleine adoptiert wurde. Die Mutter des Kindes muss in die Adoption einwilligen. Zudem prüft das Jugendamt wieder, ob es die Adoption für eine gute Idee hält. Gegebenenfalls führt ein Vormundschaftsrichter ein Gespräch mit dem Kind, bevor er entscheidet, ob die Adoption dem Kindeswohl entspricht. Ansonsten gelten ähnliche Bedingungen wie bei der normalen Adoption.

Gefährliche Alternative: die Leihmutterschaft

Die dritte und letzte Möglichkeit ist die Leihmutterschaft. Hierbei wird die Leihmutter mit deinem Samen befruchtet, bringt das Kind zur Welt, behält es aber nicht, sondern übergibt es dir. Gegenüber der Adoption hat das den Vorteil, dass du mit dem Kind biologisch verwandt bist. Es hat jedoch zum Nachteil, dass die Leihmutter rechtlich gesehen Mutter wird und bleibt. Sie kann also nach der Geburt ihre Meinung ändern und sich dafür einsetzen, dass sie das Sorgerecht bekommt. Schlimmstenfalls kann sie dann sogar Unterhalt gegen dich geltend machen. Und so wird aus dem Traum vom Kind schnell eine lebenslange finanzielle Last.
Igor Mojzes/Fotolia
Kann man nicht einfach einen Vertrag schließen, in dem festgehalten wird, dass die Mutter weder Sorgerechts- noch Unterhaltsansprüche geltend machen darf? Die Antwort ist nein, das darf man in Deutschland nicht. Selbst wenn du so einen Vertrag mit der Leihmutter abschließt, gilt er als nichtig. Wenn sie später gegen ihn verstößt, wird dir kein deutsches Gericht weiterhelfen.

Ein ganz anderes Manko in der deutschen Gesetzeskultur ist, dass kein Arzt die Schwangerschaft der Leihmutter auf künstliche Art und Weise herbeiführen darf. Tut er es doch, drohen ihm bis zu 3 Jahren Gefängnisstrafe. Für euch selber hat es jedoch keine Konsequenzen. Ihr müsst nur dafür sorgen, dass die Schwangerschaft auf natürlichem Wege zustande kommt. Alle weiteren Untersuchungen darf der Arzt vornehmen.

In anderen Ländern ist es sicherer

Im Ausland gelten meist lockerere Regelungen. In den USA, Großbritannien oder Russland sind Leihmutterschaften vor einigen Jahren legalisiert worden. Dort kann man vertraglich jegliche Ansprüche der Mutter von vornherein ausschließen. Zudem wird sie dort praktisch von der Vertragsunterzeichnung an medizinisch auf höchstem Niveau versorgt. Der Haken liegt jedoch im Preis: Zwischen 80.000 und 100.000 Euro liegen die günstigsten Angebote für ein Kind in diesen Ländern.

Wie bei vielen Dienstleistungen kann man auch hier zu Recht auf den Gedanken kommen, dass der Preis für eine Leihmutterschaft in Entwicklungsländern niedriger sein wird. Sucht man sich beispielsweise entsprechende Institutionen in Indien, liegt der Preis bei nur 10.000 bis 30.000 Euro. Moralisch ist das eine fragwürdige Entscheidung. Einerseits sichert man zwar den Lebensunterhalt der Frauen für viele Monate, anderersetis kommt es schon fast einer Art Kinderhandel gleich. Ungeachtet dessen wächst diese Praxis in den letzten Jahren rasant. Eine Anerkennung des Kindes durch deutsche Behörden ist jedoch nicht gewährleistet.

Die Zeit wird weitere Möglichkeiten schaffen

Momentan sind diese Möglichkeiten die einzigen legalen Wege für Schwule, um Kinder zu bekommen. Die Adoption begründet zwar keine biologische Verwandtschaft, ist aber kostengünstiger und in Deutschland im geschilderten Umfang legal. Demgegenüber ist das Kind einer Leihmutter von dir gezeugt worden, doch sind die moralischen und rechtlichen Schattenseiten immens.

Unter Umständen lohnt es sich auch, noch ein paar Jahre zu warten. Die Politik wird schwule und lesbische Partnerschaften durch Umsetzung von EU-Richtlinien in immer größerem Umfang anerkennen müssen. Dazu gehört auch ein Adoptionsrecht für Lebenspartner. Zudem arbeiten Wissenschaftler an der künstlichen Gebärmutter, dank welcher man nicht einmal mehr eine Frau zur Geburt von Kindern brauchen wird. Bis dahin muss man sich aber noch mit den herkömmlichen Varianten begnügen.

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