Keine Homo-Ehen in Frankreich

Das französische Verfassungsgericht hat am Freitag das Verbot von Homo-Ehen als verfassungskonform bestätigt. Die Thematik wurde an das Parlament weitergereicht.
Seit zehn Jahren sind sie nach französischem Recht "gepacst" (ähnlich wie eine eingetragene Partnerschaft). Vor sechs Jahren wollten sie vom Bürgermeister ihres Dorfes in der Nähe von Reims getraut werden. Dieser verweigerte die Trauung. So zogen die Kinder- und Jugendmedizinerin und die Englischlehrerin, im Mai 2010, vor das "Tribunal de Grande Instance" (Zivilgericht der ersten Instanz) von Reims.

Die Klage wurde an den Kassationshof weitergereicht und kam dann vor das französische Verfassungsgericht. Dieses veröffentlichte seine 12-seitige Entscheidung am vergangenen Freitag auf seiner Internetseite.
Dort heißt es: "Die angefochtenen Bestimmungen des Zivilrechts sind konform zur Verfassung", denn der französische Gesetzgeber hat festgelegt, dass eine Heirat "eine Union zwischen Mann und Frau ist". Doch das Verfassungsgericht weist darauf hin, dass das Parlament selbstverständlich ein Gesetz zur Legalisierung der Homo-Ehe beschließen kann.
Thema bei den Präsidentschaftswahlen 2012?
Da die Thematik eine "gesellschaftliche Frage" sei, so Henri Guaino, Berater von Nicolas Sarkozy, sollten das "französische Volk und seine Vertreter" entscheiden. Er ergänzte, "Das kann ein Thema für den Präsidentschaftswahlkampf sein (), aber nicht eine Rechtsdebatte".
"Eine institutionalisierte Homophobie"
Die Reaktion der Klägerinnen war heftig. Für Sophie Hasslauer wurde deutlich, dass "die höchsten Instanzen des Staates die Homophobie institutionalisieren". Ihre Partnerin, Corinne Cestino, versicherte, dass ihr "Kampf" selbstverständlich fortgeführt wird.