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Ist es dem Herrn ein Gräuel?

Von DBNA Team
Ist es dem Herrn ein Gräuel?
Weigand / photocase.com

Homosexualität ist auch in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) nach wie vor ein schwieriges Thema. Und wenn es dann auch noch die Pfarrer vor Ort betrifft, die das Gesicht der Kirche darstellen, ist es besonders heikel. Es gibt zurzeit aber einen Prozess in der EKD der zu mehr Gleichberechtigung führen könnte.

Das mit der Homosexualität in der Kirche ist nicht nur in der Katholischen Kirche ein unter großer Spannung befindliches Thema. Auch in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gibt es einen mit großen Emotionen geführten Diskurs.

Darin geht es nicht um die Frage, ob Homosexualität Sünde sei, sondern darum, wie man mit Schwulen und Lesben im Pfarrhaus, also an vorderster Front des kirchlichen Lebens umgeht. Dürfen also Schwule und Lesben Pfarrer werden, mit ihren Partnern und Partnerinnen zusammen im Pfarrhaus leben und arbeiten?

Zu diesem Thema erarbeitete die EKD schon 1996 ein Papier, das sich der ganzen Thematik "schwule und lesbische Pfarrer/innen" kritisch nährt, so heißt es dort noch: "Es muß erwartet werden, daß sie die Leitbildfunktion von Ehe und Familie anerkennen und daß sie darauf verzichten, die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft als gleichrangiges oder gar überlegenes Leitbild zu propagieren". Dies gilt so bis heute, aber der Unterton, der in dieser Aussage mitschwingt, ist ein anderer geworden.

Schwule Pfarrer heute

Heute stellt es nur noch ein Hindernis dar, schwul oder lesbisch zu sein, wenn man Pfarrer werden möchte. Viele Landeskirchen der EKD, so die bayrische wie die sächsische Landeskirche, haben bereits verschiedene Beschlüsse zu Homosexuellen im Pfarrhaus verabschiedet. Aber auch dort ist es noch lange nicht Routine das ein schwuler Pfarrer öffentlich zu sich und seiner Sexualität steht.

Positiv sticht jedoch vor allem die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hervor. Dort ist die eigetragene Lebenspartnerschaft sogar fest im Pfarrerdienstgesetz verankert. Zudem engagiert sich die EKBO als Mitglied im Bündnis gegen Homophobie. Dieses Bündnis ist eine Initiative des LSVD Berlin-Brandenburg.

In den meisten Landeskirchen ist es jedoch nicht einfach so möglich, als Homosexueller eine Stelle als Gemeindepfarrer zu besetzen. Davor gilt es allerlei Hürden zu nehmen. So müssen unter anderem sowohl der zuständige Kirchenvorstand als auch der Dekan,  also der leitende Geistliche eines Kirchenkreises, "einmündig", wie es die Kirchen bezeichnen, darüber entscheiden, ob ein offen homosexueller Mensch in den Gemeindedienst gestellt wird.

Diese Form des Umganges mit Homosexuellen gibt es schon länger, man spricht in der Kirche hierbei vom "magnus consensus".

Schwule Paare im Pfarrhaus

Ein weiterer Schritt zur Gleichberechtigung von Homosexuellen ist der letztes Jahr von vielen Landessynoden, das sind so zu sagen die Parlamente der evangelischen Kirche, getan worden. Diese Beschlüsse sagen aus, dass homosexuelle Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gemeinsam ins Pfarrhaus oder die zur Kirchengemeinde gehörige Dienstwohnung ziehen dürfen. Dies war zuvor nicht möglich. Dabei wird aber wieder die Einwilligung von Dekan und Kirchenvorstand benötigt.
icholakov/fotolia
"Das Landeskirchenamt kann im Einzelfall im geschwisterlichen Zusammenwirken mit dem Landesbischof homosexuellen Pfarrern und Pfarrerinnen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, das Zusammenleben im Pfarrhaus gestatten", so die Hauptaussage des in der sächsischen Landeskirche verabschiedeten Papiers.

In anderen Landeskirchen gibt es mittlerweile ähnliche Beschlüsse
So meinte der ehemalige bayrische Landesbischof, dass der Schritt, homosexuelle Partnerschaften im Pfarrhaus zu gestatten, einen erheblichen Beitrag dazu geliefert hat, die "Verantwortung und Verlässlichkeit" der homosexuellen Partnerschaft zu stärken.

Auch von Seiten homosexueller Pfarrer und Pfarrerinnen ist zu hören, dass sie zufrieden mit dem Beschluss sind. So sagte Katrin Jell, die in der sächsischen Landeskirche arbeitet und in einer lesbischen Beziehung lebt: "Ich predige verbindliche Partnerschaften - aber durfte so nicht leben." Dieser Wiederspruch ist nun, wenn auch mit Einschränkungen, aufgehoben.

Teils reger Widerstand

Widerstand gibt es hingegen vom eher konservativen Teil der Landeskirchen. So beschreibt der Arbeitskreis bekennender Christen (ABC), eine Vereinigung in Bayern, Homosexualität als Sünde, die es zu überwinden gilt. "Homosexualität muss theologisch als eine der verschiedenartigen Folgen der Gefallenheit der Schöpfung verstanden werden, die uns von Gott trennen und die die Bibel Sünde nennt", so der ABC in seiner Dokumentation zu Schwulen und Lesben im Pfarrhaus.

Auch in Sachsen formierte sich Protest gegen diese Beschlüsse. Hier wurden Kirchenvorstände vieler Gemeinden aktiv und unterzeichneten "Markersbacher Erklärung", in der sie die Synode bitten, an der alten Regelung festzuhalten und eben keine homosexuellen Partnerschaften in Pfarrhäusern zuzulassen.

Sowohl der ABC in der bayrischen als auch die Unterzeichner der "Markersbacher Erklärung" in der sächsischen Landeskirche konnten sich als konservativen Kräfte nicht durchsetzen.

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