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News & Berichte

Intime Fragen zum Sexualverhalten

Von DBNA Team
Intime Fragen zum Sexualverhalten
BAMF

In Deutschland stoßen immer mehr lesbische und schwule Flüchtlinge auf Misstrauen: Bei Befragungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg werden von den Asylsuchenden nicht nur detaillierte Schilderungen verlangt, sondern auch intime Fragen zum persönlichen Sexualverhalten gestellt.

Spricht ein schwuler Mann oder eine lesbische Frau in Uganda offen über die eigne Homosexualität, kann dies den Tod bedeuten. So ist es zweifelsohne ein Schock für die Asylsuchenden, wenn sie direkt nach ihrer Ankunft in Deutschland im Rahmen der Erstanhörung durch das Bundesamt für Migration dazu aufgefordert werden, nicht nur ihre Homosexualität offen zu thematisieren, sondern darüber hinaus detaillierte Schilderungen über ihr Sexualverhalten zu geben.

Wie genau eine derartige Schilderung auszusehen hat, lässt sich einer Stellungnahme des besagten Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gegenüber des Bayerischen Rundfunks entnehmen.

In der heißt es: "...die lückenlose Schilderung der in die eigene Sphäre fallenden Ereignisse, insbesondere der persönlichen Erlebnisse. Die wahrheitsgemäße Schilderung eines realen Vorganges ist erfahrungsgemäß gekennzeichnet durch Konkretheit, Anschaulichkeit und Detailreichtum."

Flüchtlinge müssen Homosexualität offen thematisieren

Dass vielen Asylbewerben - die nicht selten in ihren Heimatländern der Folter ausgesetzt waren und Verfolgung erlebt haben - so viel Offenheit bezüglich eines bis dahin Tabuthemas schwerfällt, ist ihnen kaum zu verdenken. Da das Interview jedoch über ihren Verbleib in Deutschland, sprich ihre Anerkennung, entscheidet, sollen fortan auch intimste Fragen beantwortet werden.

So berichtet ein Flüchtling aus Uganda Folgendes: "Ich wurde gefragt, ob ich die Frau oder den Mann spiele. Mir schien das so, als wollte man mich provozieren. Ich finde, es sollte eigentlich nicht so tief gehen, das ist doch privat!"

Fragwürdige Reaktionen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

Interessant, bedauerlich und erschreckend zugleich ist indessen die Reaktion des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Denn dieses dementiert auf Anfrage der BR-Radiosendung "Funkstreifzug" nicht einmal explizit, dass homosexuelle Asylsuchende bezüglich ihrer Rolle im Rahmen ihrer persönlichen Sexualpraktiken befragt wurden.

So heißt es in der entsprechenden Stellungnahme: "Die von Ihnen angesprochenen Fragen nach der "Rolle" des Antragstellers in einer etwaigen gleichgeschlechtlichen Partnerschaft oder nach Sexualpraktiken sind für die Feststellung einer Verfolgungsfurcht nicht geeignet."

Homosexualität als Asylgrund

Bis dato wurde das Bundesamt schon mehrfach vom Funkstreifzug bezüglich seines Umgangs mit Asylbewerben kritisch überprüft. Und auch trotz der Tatsache, dass verschiedene Flüchtlingsorganisationen anmerken, dass das Thema Homosexualität in der Heimat der Asylbewerber mit einem so hohen Tabu belegt ist, beharrt das Amt auf seiner Vorgehensweise.

So ist auch in Zukunft damit zu rechnen, dass das Bundesamt die Glaubwürdigkeit homosexueller Asylbewerber generell infrage stellt. Dass Homosexualität in Deutschland ein anerkannter Asylgrund ist und sogar der Europäische Gerichtshof Ende des Jahres 2012 die Rechte von verfolgten Flüchtlingen stärkte, scheint dabei außer Acht gelassen zu werden.
Weitere Quellen: Bayerischer Rundfunk, BAMF

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