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Ehegattensplitting für Homo-Ehe

Von DBNA Team
Ehegattensplitting für Homo-Ehe
govicinity / 123RF Stock Foto

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden: Die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig. Die Ungleichbehandlung führe zur Diskriminierung einer Minderheit.

Der im Grundgesetz festgeschriebene besondere Schutz von Ehe und Familie vermöge die Ungleichbehandlung nicht zu rechtfertigen, erklärte der Senat unter Vorsitz des Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle.

Das Gericht verlangte, dass die entsprechenden Gesetze rückwirkend zum 1. August 2001 geändert werden, seit diesem Zeitpunk gibt es die Eingetragene Lebenspartnerschaft in Deutschland.

Das Ehegattensplitting sortiert Eheleute beim Finanzamt in günstigere Steuerklassen ein und gewährt ihnen auf Antrag eine Zusammenveranlagung bei der Einkommensteuer. Das bedeutet, dass die zu zahlende Steuer umso niedriger ist, je größer die Verdienstunterschiede zwischen den Partnern sind.

Bis jetzt profitierten nur heterosexuelle Eheleute von dieser Regelung. Die Regierung ist nun gezwungen, homosexuelle Lebenspartnerschaften steuerlich mit der Ehe gleichzustellen. Trotz aller vorangegangenen Urteile des Bundesverfassungsgerichts, sperren sich Angela Merkel und die Union seit Jahren gegen die Gleichstellung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe.

"Großer Tag für die Gleichstellung von Schwulen und Lesben in Deutschland"

Volker Beck, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen, fordert die Union auf, ihren verfassungswidrigen Widerstand aufzugeben. "Homo- und Heterosexuelle sind an Würde und Rechten gleich. Mit der homophoben Diskriminierung muss jetzt Schluss sein.", sagte Beck.

"Das ist ein großer Tag für die Gleichstellung von Schwulen und Lesben in Deutschland", sagte Alexander Vogt, Bundesvorsitzender der Lesben und Schwulen in der Union (LSU) zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht habe einmal mehr der Politik den Spiegel des Grundgesetzes vorhalten müssen, so Vogt weiter. "Wir erwarten von den Regierungsparteien und insbesondere von der Union ein klares Bekenntnis zur schnellstmöglichen Umsetzung"

Auch der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur vollständigen Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Steuerrecht. Manfred Bruns, Sprecher des LSVD, erklärte: "Mit der Entscheidung [...] lässt das Gericht der Union diesmal auch keinen Spielraum mehr, um weitere Verzögerungen zu produzieren. Vielmehr ist die Regierung Merkel gut beraten, endlich klar Schiff zu machen."

Bundes-Familienministerin Kristina Schröder begrüßte das Urteil der Bundesverfassungsgerichts. Sie stellte eine Änderung des Steuerrechts in Aussicht.

Katholische Kirche distanziert sich

Die Deutsche Bischofskonferenz hat sich von der Entscheidung distanziert.  Der Vorsitzende, Erzbischof Robert Zollitsch, erklärte am Donnerstag, die katholische Kirche lehne die Gleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft ab.

"Das Rechtsinstitut der Ehe hat nicht nur die Partnerschaft zwischen Frau und Mann allein zum Bezugspunkt, sondern auch das Ehepaar, das Elternpaar geworden ist und Sorge und Verantwortung für Kinder trägt", sagte Zollitsch. Daher gehöre es auch zur Grundstruktur des verfassungsrechtlichen Eheverständnisses, dass "die Ehe von einer Frau und einem Mann eingegangen wird".

Der LSVD rät allen Betroffenen beim Finanzamt den Vollzug der Vollstreckung zu beantragen. Informationen und Musterbriefe gibt es auf der Webseite des LSVD.
Weitere Quellen: Süddeutsche Zeitung, FOCUS, Stern, domradio, LSVD, LSU, govicinity / 123RF Stock Foto

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