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Zensur in der Türkei

Von DBNA Team
Zensur in der Türkei
Murat Baysan/istockphoto

Die türkische Telekommunikationsbehörde greift durch: 138 Begriffe, die als anstößig empfunden werden, dürfen nicht mehr in Internetadressen mit der Landeskennung .tr verwendet werden. Dazu zählt u.a. auch "gey" (schwul).

In der Türkei greift die Zensur um sich. Internetdomains, die anzügliche Begriffe verwenden, sollen gesperrt werden. 138 Begriffe, die als anstößig gelten, hat die türkische Telekommunikationsbehörde (TIB) auf einer Liste zusammengestellt. Diese Aufstellung sei bereits Anfang April an türkische Anbieter schriftlich verschickt worden. Die Liste enthält englische Worte wie "adult", "escort", "fetish", "gay", "beat", "escort", "free", "teen" und "hot", aber auch türkische Bezeichnungen, beispielsweise "gey" (schwul), "itiraf" (Geständnis), "ciplak" (nackt), "liseli" (Oberschülerin), "nefes" (Atem), "atesli" (heiß) sowie "yasak" (verboten).
Nicht weiter genutzt werden darf auch die Zahl 31, steht sie doch als Slang-Wort für männliche Selbstbefriedigung.  Betroffen sind auch Vornamen wie "Adrianne" oder "Haydar". Da es zudem noch doppeldeutige Begriffe wie "pic", was als Abkürzung für  englisch "picture", auf Türkisch dagegen für "Bastard" steht, oder "got", im Türkischen so viel wie "Arsch", gibt, unterliegen auch diese dem Verbot. Das gleicht gilt für Wortzusammensetzungen, die Obszönitäten enthalten: "donanimalemi.com" (hardwarewelt.com), weil darin "animal" enthalten ist, oder "sanaldestekunitesi.com" (virtuellesupporteinheit.com) wegen "anal"

Diese dürfen nicht für Internetadressen mit der Landeskennung .tr verwendet werden. Domains, die diese Liste im Namen führen, droht nun die Sperrung. Mehrere tausend Seiten sind betroffen. Medienberichten zufolge soll  Yaman Akdeniz, außerordentlichem Professor für Jura an der Universität Bilgi in Istanbul, Urheber der Liste sein.

Zensur in der Vergangenheit

Bereits in der Vergangenheit hat die türkische Regierung zur Zensur gegriffen, was 2008 auch das Videoportal Youtube und 2010 den Suchdienst google mit seinen weiteren Angeboten betraf. Begründet wurde das Vorgehen gegen Youtube mit angeblich den türkischen Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk beleidigenden Videos. Die Verunglimpfung Atatürks stellt in der Türkei eine Straftat dar, die mit Haft bedroht wird. Die Begründung für das Vorgehen gegen google begründete TIB damals flapsig mit "rechtlichen Gründen". Im Oktober 2009 unterband TIB zudem den Zugang zu den  populären schwulen Dating-Seiten hadiGAY und GaBiLe.

Weltweite Kritik

Diese willkürliche Maßnahmen gegen Seiten mit missliebigen Inhalten wurde mehrfach von internationalen Medienorganisationen kritisiert. Unter anderem weist "Reporter ohne Grenzen" daraufhin, dass in der Türkei auch Internetseiten blockiert werden, welche sich mit der türkischen Armee, den Kurden oder auch den Armeniern auseinandersetzen alles türkische Tabuthemen.

Insgesamt stellen diese Zensurmaßnahmen im Internet jedoch nur die Spitze des Eisberges einer sich immer intoleranter gebender türkischen Regierung dar: Journalisten werden vor Gericht gestellt, Dutzende sind bereits inhaftiert. Staatliche Bespitzelung gegen Richter, Intellektuelle, Medienschaffende und Wirtschaftsführer ist alltäglich.
Weitere Quellen: nordbayern.de,zdnet,queer,Zeit

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