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"Vorgegaukelte Gleichstellung"

Von DBNA Team
"Vorgegaukelte Gleichstellung"
kali9 /Istockphoto.com

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner beschlossen. Die gemeinschaftliche Adoption durch Lebenspartner soll dabei nicht erlaubt werden.

Der Entwurf beschränkt sich auf die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption vom Februar 2013.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) bedauert die Halbherzigkeit des Regierungsentwurfs.

"Statt endlich das Verbot der gemeinschaftlichen Adoption aufzuheben, wird ein Placebo-Gesetz vorgelegt. Das ist vollkommen unzureichend und diskriminierend. Es gibt keinerlei sachlichen Grund, eingetragenen Lebenspartnerschaften das gemeinschaftliche Adoptionsrecht weiterhin zu verweigern." erklärt Manfred Bruns, Sprecher des LSVD.

Sukzessivadoption bereits seit letztem Sommer möglich

Auch Volker Beck, innenpolitischer Sprecher (Grüne), kritisiert den Kabinettsbeschluss: "Wir wollen gleiche Rechte statt vorgegaukelter Gleichstellung. Das Kabinett hat heute lediglich beschlossen, die geltende Rechtslage in Gesetzesform zu gießen."

Die Sukzessivadoption ist bereits seit letztem Sommer für gleichgeschlechtliche Paare möglich. "Das Bundesverfassungsgericht verlangt vielmehr die Beendigung der Diskriminierung der Lebenspartnerschaften beim Adoptionsrecht.", so Beck weiter.

Kleiner Schritt hin zur vollen Gleichstellung

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit (SPD), begrüßt das erweiterte Adoptionsrecht für Schwule und Lesben als "weiteren kleinen Schritt". "Dieser Schritt geht in die richtige Richtung, aber er reicht noch nicht aus. Immerhin greift die neue Bundesregierung jedoch das Thema Adoptionsrecht überhaupt auf", so Wowereit.

Wowereit weiter: "Möglichst bald sollten weitere Schritte folgen, um auch beim Adoptionsrecht gleichgeschlechtlichen Paaren volle Gleichstellung mit Ehepaaren zu gewährleisten."

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verstößt die "Sukzessivadoption" gegen das Recht auf Gleichbehandlung, da sie bisher nur für heterosexuelle Ehepaare möglich war. Für eine gesetzliche Neuregelung setzten die Richter eine Frist bis zum 30. Juni 2014.
Weitere Quellen: LSVD, kali9/Istockphoto.com

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