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Verurteilte Schwule sollen entschädigt werden

Von Fabian
Verurteilte Schwule sollen entschädigt werden
pixabay/Symbolfoto

Etwa 50.000 Männer wurden in der Bundesrepublik wegen ihrer Homosexualität verurteilt. Viele mussten sogar ins Gefängnis. Offiziell sind sie immer noch vorbestraft. Das soll sich nun ändern.

Paragraf 175 hat fast hundert Jahre lang homosexuelle Handlungen zwischen Männern verboten. Die Nationalsozialisten verschärften den Paragrafen sogar noch und die junge Bundesrepublik übernahm ihn in der Nazi-Fassung. Etwa 50.000 Männer wurden verurteilt, weil sie schwul waren. 1969 wurde der Paragraf entschärft, erst 1994 ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch gestrichen.

Die verurteilten Männer, die nicht selten ins Gefängnis mussten, sind offiziell immer noch vorbestraft. Das soll sich jetzt ändern: Ein von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Auftrag gegebenes Gutachten empfiehlt die kollektive Rehabilitierung.

Vor 16 Jahren hat sich der Bundestag offiziell entschuldigt

"Das Gutachten arbeitet erstmals ausdrücklich heraus, dass der Gesetzgeber die Opfer der Strafverfolgung nicht nur rehabilitieren kann, sondern sogar muss", sagte Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle am Mittwoch in Berlin. "Die mehr als 50.000 Opfer sind durch Verfolgung und Verurteilung im Kernbestand ihrer Menschenwürde verletzt worden."

Bereits im Jahr 2000 hat sich der Bundestag bei den Verurteilten offiziell entschuldigt. Zwei Jahre später hob das Parlament die Urteile aus der Nazizeit auf doch die aus der Zeit danach blieben bestehen. Der Staatsrechtler Martin Burgi, Verfasser des Gutachtens, empfiehlt eine gemeinschaftliche Entschädigung. Ein "signifikanter Geldbetrag zwecks Durchführung von Aufklärungsprojekten, Erinnerungs- und Bildungsveranstaltungen" sei denkbar.

LSVD fordert Entschädigung bis 2017

Justizminister Heiko Maas (SPD) hat schnell reagiert. "Der Staat hat Schuld auf sich geladen, weil er so vielen Menschen das Leben erschwert hat", sagte er laut einer Mitteilung. "Der Paragraf 175 StGB war von Anfang an verfassungswidrig. Die alten Urteile sind Unrecht. Sie verletzen jeden Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde." Deshalb wird sein Ministerium einen Gesetzentwurf vorlegen. Wann genau, ließ er jedoch offen.

Denn er wird zunächst seinen Koalitionspartner von dem Vorstoß überzeugen müssen. Ob die Verurteilungen rückwirkend aufgelöst werden können, sei verfassungsrechtlich "äußerst umstritten", antwortete die Bundesregierung im Frühling 2015 auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Der Grund: Die Gewaltenteilung des deutschen Rechtsstaats.

Doch das Gutachten wird den Druck auf die Kritiker weiter erhöhen. Bereits im vergangenen Sommer hat die Justizministerkonferenz der Länder gefordert, die Betroffenen zu rehabilitieren. Dem schloss sich auch der Bundesrat an. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen: "Die Zeit drängt, damit Opfer der Homosexuellenverfolgung noch die Aufhebung der Unrechtsurteile und die Wiederherstellung ihrer Würde erleben."

Weitere Quellen: pixabay

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