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Streit über die Homo-Ehe

Von DBNA Team
Streit über die Homo-Ehe
Sebastian Schischka/Getty Images/iStockphoto

Wer die bisherigen Koalitionsverhandlungen von SPD und CDU verfolgt hatte, der konnte zu dem Schluss kommen, dass beide Parteien in relativer Harmonie einen neuen Regierungsvertrag abschließen würden. Am Montag kam es nun jedoch zum ersten richtigen Streit, bei dem die Homo-Ehe im Mittelpunkt stand. Die Sitzung wurde abgebrochen.

Eigentlich schien das Thema Homosexualität in den Regierungsgesprächen bereits erledigt. So hatte sich die Arbeitsgruppe für Innen und Recht auf eine gemeinsame Formulierung geeinigt, die relativ offen gestaltet war und so beiden Parteien Spielraum lies. So wurde das allgemeine Regierungsziel formuliert, dass man gemeinsam die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare beenden werde.

Ohne konkrete Schritte zu definieren, scheint diese Aussage der SPD jedoch mittlerweile zu wenig. So kam es am späten Montagabend zu einer Auseinandersetzung, in deren Folge die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig das Treffen der Arbeitsgruppe Familie, Frauen und Gleichstellung erst einmal abbrach.

In dem Treffen hatte Frau Schwesig eine Gleichstellung von homosexuellen Paaren gefordert. Dies lehnt die CDU im Moment jedoch kategorisch ab. Sie will erst einmal die weiteren Entscheidungen des Verfassungsgerichtes in Karlsruhe abwarten, bevor man selbst aktiv wird. In der SPD möchte man dagegen vor allem bei Adoptionsrecht aktiv werden und dies möglichst bald in Angriff nehmen.

Dass sich die SPD in diesem Streitthema durchsetzen wird, gilt für viele Experten als höchst unwahrscheinlich. So droht Frau Schwesig zwar mit dem Abbruch der Koalitionsverhandlungen, falls sich die CDU dem Thema gegenüber nicht offenen zeigen würde, doch glaubt niemand ernsthaft daran, dass die Koalition am Thema Homo-Ehe scheitern könnte.

Karlsruhe übernimmt die Arbeit der Regierung

Die Weigerung der CDU führt vor allem dazu, dass sich für homosexuelle Paare in Deutschland erst einmal nichts ändern wird. So können sie weiterhin nur eine gemeinsame Lebenspartnerschaft eintragen lassen, die allerdings nur in Teilen der Ehe gleichgestellt ist.

Die Hoffnungen der gleichgeschlechtlichen Paare liegen daher auch nicht in Berlin, sondern in Karlsruhe, wo das Bundesverfassungsgericht sitzt. Dieses hat in den vergangenen Jahren mehrfach eine bessere Behandlung von Homosexuellen gefordert. So wurde zuletzt nicht nur das Recht auf Sukzessivadoption für gleichgeschlechtliche Paare gewährt, sondern auch eine Gleichstellung beim Erbschaftsrecht und dem Ehegattensplitting.

Auch zum tatsächlichen Adoptionsrecht steht demnächst eine Entscheidung an. Diese befassen sich jedoch erst einmal nur mit dem Recht auf Adoption von volljährigen Kindern. Eine Bejahung gilt dabei jedoch für viele Beobachter als Indikator, um eine generelle Entscheidung vor dem Gericht in Karlsruhe anzustreben.

Die Koalitionsverhandlungen gingen übrigens am Dienstag weiter. Der kurze Streit scheint also erst einmal wieder beiseitegelegt zu sein. An diesem Donnerstag kommt die SPD aber auch zu einem Bundesparteitag in Leipzig zusammen, bei dem die Delegierten auch über die bisherigen Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen debattieren.
Weitere Quellen: Sebastian Schischka/Getty Images/iStockphoto

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