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Steuervorteil auch für Schwule

Von DBNA Team
Steuervorteil auch für Schwule
iStockPhoto.com / Kuzma

Gleich zwei Urteile befürworten die Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten in Bereichen des Steuerrechts und weisen die bisherige Rechtfertigung der Ungleichbehandlung entschieden zurück.

Wie kürzlich bekannt wurde, hat das niedersächsische Finanzgericht bereits am 9. November 2010 entschieden, dass starke Zweifel am Ausschluss von Lebenspartnern vom sogenannten Ehegatten-Splitting bestehen (Aktenzeichen 10 V 309/10). Das Ehegatten-Splitting ist eine Methode bei der Berechnung der Einkommenssteuer, welches Vorteile von bis zu mehreren tausend Euro mit sich bringen kann, jedoch bislang nicht für Lebenspartner galt.

Keine Benachteiligung anderer Lebensformen

In der Urteilsbegründung hielt das Gericht fest, dass die bisherige Praxis an die sexuelle Orientierung anknüpfe und daher nach einem strengen Maßstab zu beurteilen sei. Der Schutz der Ehe nach Art. 6 GG erlaube zwar eine Begünstigung der Ehe, jedoch nicht ohne weiteres eine Benachteiligung anderer Lebensformen. Der Unterschied, dass in einer Ehe Kinder gezeugt werden können, spiele bei der steuerrechtlichen Beurteilung jedoch keine Rolle. Es seien daher keine Rechtfertigungen gegeben, Lebenspartner vom Ehegatten-Splitting auszuschließen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Juni Regelungen für rechtswidrig erklärt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Juni Regelungen für rechtswidrig erklärt.
iStockPhoto.com / ER09
Das Finanzgericht knüpfte damit wortgleich an ein Urteil desBundesverfassungsgerichtes an, welches am 21.07.2010 Regelungen bei derErbschafts- und Schenkungssteuer für rechtswidrig erklärte(Aktenzeichen 1 BvR 611/07). Hier kam hinzu, dass Lebenspartner in derentscheidenden steuerrechtlichen Norm sogar mit "Fremden und entferntVerwandten" gleichgesetzt wurden, welches im Vergleich zu Eheleutenfinanzielle Unterschiede in Höhe von fast 300.000 Euro mit sich zog.

"Diskriminierung weiter festgeschrieben"

DerLesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) begrüßte dieEntscheidung des Finanzgerichtes und kritisierte zugleich dieBundesregierung, die durch das verabschiedete Jahressteuergesetz 2010"die Diskriminierung von Lesben und Schwulen im Einkommensteuerrechtweiter festschreibt".

In einer Bundestagsdebatte, in der es umeinen Änderungsantrag der Grünen bezüglich des Jahressteuergesetzeszugunsten eingetragener Lebenspartner ging, meinte der UnionspolitikerOlav Gutting, man habe bereits viel für die Homo-Ehe getan. DerFDP-Politiker Daniel Volk sprach sich dafür aus, "aus Respekt vor demhöchsten Gericht" zunächst etwaige Fortsetzungen derzeitig laufenderVerfahren abzuwarten.

Niedersächsisches Urteil noch nicht endgültig

Inder Tat ist das Urteil des niedersächsischen Finanzgerichtes noch nichtendgültig, da eine Beschwerde an den Bundesfinanzhof zulässig ist. Vondort aus ist sogar der Weg zum Bundesverfassungsgericht nichtausgeschlossen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung kann es demnachnoch Jahre dauern.

Im Gegenteil zum Urteil des NiedersächsischenFinanzgerichtes wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.Juli 2010 jedoch definitiv ohne Folgen bleiben, da die Bundesregierungdas relevante Gesetz 2008 angepasst hat und es im Gerichtsverfahren nurnoch um eine Entschädigungsregelung bis 2008 ging.

Schäuble gegen Gleichstellung

Nochim September hatte sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU)gegen Änderungen im Einkommenssteuerrecht ausgesprochen und begründetedies mit der ohnehin geringen Zahl von Betroffenen und den damitverbundenen Kosten in Höhe von schätzungsweise 150 Millionen Euro.
Weitere Quellen: iStockPhoto.com / diverse

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