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"Sie konnten ihn nicht schnell genug hinrichten"

Von Fabian
"Sie konnten ihn nicht schnell genug hinrichten"
pixabay

Im Iran wurde ein 19-Jähriger gehängt, weil er einen anderen Jungen vergewaltigt haben soll. Bei der angeblichen Tat war das Opfer noch minderjährig. Amnesty International kritisiert das unfaire und menschenunwürdige Urteil.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International berichtet, dass im Iran ein 19-Jähriger hingerichtet wurde. Hassan Afshar wurde am 18. Juli im Gefängnis von Arak (Provinz Markazi) gehängt.

Der Vorwurf: Er habe im Jahr 2015 einen anderen Jungen zum Sex gezwungen. Obwohl die Justizbehörden Hassans Familie versprochen haben, den Fall noch einmal aufzurollen, wurde das Todesurteil vollstreckt.

Kein Kontakt zu einem Anwalt

Hassan war erst 17 Jahre alt, als er einen anderen Jungen vergewaltigt haben soll. Er hat stehts behauptet, dass es sich um einvernehmlichen Sex gehandelt habe. In diesem Fall hätten beide "Täter" mit der Todesstrafe rechnen müssen. Denn gleichgeschlechtlicher Sex wird im Iran mit dem Tode bestraft.

"Er hatte keinen Kontakt zu einem Anwalt. Die Justiz ist durch die Ermittlungen und Strafvergolgung geprescht und hat ihn innerhalb von zwei Monaten zum Tode verurteilt, so als ob sie ihn nicht schnell genug hinrichten könnten", sagte Magdalena Mughrabi von Amnesty International.

Todesstrafe in zehn Ländern

"Es ist eine grauenhafte Ironie, dass man Hassan Afshar sieben Monate lang nicht über das Todesurteil informiert hat, als er in einem Jugendgefängnis war, um ihn nicht zu verängstigen", ergänzt sie. "Mit dieser Hinrichtung hat der Iran einmal mehr eine kaltherzige Missachtung der Menschenrechte bewiesen."

Seit der Islamischen Revolution von 1979 wurden über 4000 Homosexuelle öffentlich im Iran hingerichtet. Neben dem Iran kann Homosexualität auch in neun weiteren Staaten mit dem Tode bestraft werden: Jemen, Mauretanien, Nigeria, Katar, Saudi-Arabien, Afghanistan, Somalia, Sudan, Vereinigte Arabische Emirate. Inwieweit die Gesetze jedoch angewendet werden, hängt oft vom Einzelfall ab.

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