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Schwarz-gelber Zoff

Von DBNA Team
Schwarz-gelber Zoff
Wikimedia / Alexander Kowalski

In Sachen Gleichstellungspolitik knackt es innerhalb der Bundesregierung heftig. Der saarländische Ministerpräsident Müller (CDU) will wie die FDP das Ehegattensplitting auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Die CSU und Finanzminister Schäuble (CDU) wehren sich.

Schwarz-gelber ZoffIn einem Interview mit dem SPIEGEL prescht der CDU-Politiker und saarländische Ministerpräsident Peter Müller nach vorne. Er spricht sich dafür aus, das Ehegattensplitting auch gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zu zuerkennen. "Dabei geht es um die gemeinsame Besteuerung von Ehepartnern als Wirtschaftsgemeinschaft", erklärt Müller, der im Saarland zusammen mit FDP und Grünen reagiert, und fährt fort: "Unter diesem Blickwinkel gibt es natürlich gute Argumente dafür, dass auch gleichgeschlechtliche Paare in den Genuss des Ehegattensplittings kommen."

Auf Dauer kein Ausschluss

Da auch in Regierungskreisen davon ausgegangen wird, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften auf Dauer nicht vom Ehegattensplitting ausgeschlossen bleiben können, wird über einen Kuhhandel spekuliert: Damit der konservative Flügel der Unionsparteien nicht verärgert wird, gibt man beim Ehegattensplitting nach, wird aber die Kinderadoption für Schwule und Lesben, wie sie die FDP fordert, abweisen.
Kommt bald auch die steuerliche Gleichstellung für schwule und lesbische Paare mit klassischen Ehepaaren?
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Dagegen stellen sich aber CSU und Bundesfinanzminister WolfgangSchäuble. Eine Erweiterung des Ehegattensplittings auf eingetragenePartnerschaften ist aus deren Sicht ausgeschlossen. So bekundet BayernsFamilienministerin Christine Haderthauer: "Eine Gleichstellung lehneich ab."

Verfassungsbeschwerden gegen gültige Ehegattensplittingregelung

DerVorstoß des CDU-Politikers Müller ist auf das Urteil desBundesverfassungsgerichts zurückzuführen, nachdem eingetragenePartnerschaften bei der Erbschaftssteuer nicht anders behandelt werdendürften wie Ehen (dbna berichtete). Gegen den Ausschluss vongleichgeschlechtlichen Paaren beim Ehegattensplitting sind ohnehin nochdrei Verfassungsbeschwerden anhängig.
Weitere Quellen: spiegel.de

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