Rehabilitation verfolgter Homosexueller

Bis 1994 galt in der Bundesrepublik Deutschland der §175 StGB, der Homosexualität unter Strafe stellte. Nun will eine Initiative aus Leipzig die Rehabilitation und Entschädigung der noch lebenden in Deutschland aufgrund dieses Paragraphen Verurteilten erreichen.
Erneute Behandlung im Bundestag gefordert
Die Initiatoren, das Rosa Archiv Leipzig, der 175er Verlag, Karl-Heinrich-Ulrichs-Gesellschaft e.V. und andere, geben sich damit nicht zufrieden. Sie wollen das Thema erneut behandelt sehen und endlich die Rehabilitation und Entschädigung der schwulen Opfer eines NS-Paragraphen in der Nachkriegszeit umgesetzt haben. Daher erklären sie: "Wir schulden es den 175ern, die dafür litten und starben oder Zeit ihres Lebens von der Gesellschaft geächtet wurden!"
Leid sei nicht zu mindern
Weiter meinen die Petenten, dass ein entsprechendes Gesetz das unermessliche Leid, das deutsche Gerichte deutschen Männern, die Männer liebten, angetan haben, zwar nicht mindern könne. Allerdings würde die deutsche Regierung, der heute Homosexuelle bis an den Kabinettstisch angehören, damit zeigen, dass sie wahre moralische Größe und ehrliches Mitgefühl besitze. Zudem würde sie den 175er Opfern symbolisch beweisen, dass Demokratie, Rechtsprechung und Menschlichkeit die Sieger über Diktatur, Unrecht und Menschenverachtung seien.