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Rehabilitation verfolgter Homosexueller

Von DBNA Team
Rehabilitation verfolgter Homosexueller
Wikipedia

Bis 1994 galt in der Bundesrepublik Deutschland der §175 StGB, der Homosexualität unter Strafe stellte. Nun will eine Initiative aus Leipzig die Rehabilitation und Entschädigung der noch lebenden in Deutschland aufgrund dieses Paragraphen Verurteilten erreichen.

Schon mehrmals, nämlich 1995, 2000, 2009 und 2011 beriet der Deutsche Bundestag über die Rehabilitation und Entschädigung derjenigen, die in der Bundesrepublik und der DDR wegen Homosexualität bestraft wurden. Jedes Mal lehnte eine Mehrheit je nach dem, wer gerade die Regierung bildete dies ab. Begründung von allen Seiten: Rechtskräftige Urteile in einem demokratischen Rechtsstaat können nicht zur Disposition des Gesetzgebers stehen, da sonst die Sicherheit des Rechts nicht mehr gewährleistet wäre.

Erneute Behandlung im Bundestag gefordert

Die Initiatoren, das Rosa Archiv Leipzig, der 175er Verlag, Karl-Heinrich-Ulrichs-Gesellschaft e.V. und andere, geben sich damit nicht zufrieden. Sie wollen das Thema erneut behandelt sehen und endlich die Rehabilitation und Entschädigung der schwulen Opfer eines NS-Paragraphen in der Nachkriegszeit umgesetzt haben. Daher erklären sie: "Wir schulden es den 175ern, die dafür litten und starben oder Zeit ihres Lebens von der Gesellschaft geächtet wurden!"

Leid sei nicht zu mindern

Weiter meinen die Petenten, dass ein entsprechendes Gesetz das unermessliche Leid, das deutsche Gerichte deutschen Männern, die Männer liebten, angetan haben, zwar nicht mindern könne. Allerdings würde die deutsche Regierung, der heute Homosexuelle bis an den Kabinettstisch angehören, damit zeigen, dass sie wahre moralische Größe und ehrliches Mitgefühl besitze. Zudem würde sie den 175er Opfern symbolisch beweisen, dass Demokratie, Rechtsprechung und Menschlichkeit die Sieger über Diktatur, Unrecht und Menschenverachtung seien.

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