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Blutspende-Verbot für Schwule kann rechtens sein

Von Fabian
Blutspende-Verbot für Schwule kann rechtens sein
wavebreakmediamicro / 123RF Stock Foto

Vages Urteil des Europäischen Gerichtshofes: Dass homosexuelle Männer kein Blut spenden dürfen, kann rechtens sein. Solange Tests oder Befragungen den Empfänger des Blutes nicht ausreichend vor Infektionskrankheiten schützen, ist das Blutspende-Verbot gerechtfertigt.

Die Blutspende eines Franzosen war 2009 nicht angenommen worden. Die Begründung: Er hatte eine sexuelle Beziehung zu einem Mann. Denn auch in Frankreich gilt - genau wie in Deutschland - dass bestimmte Risikogruppen von der Blutspende ausgeschlossen sind. Dazu zählen Männer, die Sex mit Männern haben, Prostituierte und Drogenabhängige.

Der Mann wollte dies nicht hinnehmen und klagte vor einem Gericht in Straßburg. Das wollte vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wissen, ob das Blutspende-Verbot mit einer EU-Richtlinie vereinbar sei. 

Vages Urteil des Gerichtshofes

Das oberste Gericht der Europäischen Union hat am Mittwoch entschieden: Dass der Franzose kein Blut spenden darf, kann rechtens sein. Voraussetzung sei jedoch ein hohes Übertragungsrisiko für Infektionskrankheiten, insbesondere HIV. (Rechtssache C-528/13).

Denn eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung dürfe nur stattfinden, wenn sie "erforderlich" ist und "den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entspricht", heißt es im Urteil. Das bedeutet, dass der Gerichtshof zumindest anerkennt, dass der Ausschluss diskriminierend sein kann.

Die Richter wiesen den Fall damit zurück ans lokale Gericht in Straßburg. Dieses wird zu beurteilen haben, ob ein Blutspende-Verbot "verhältnismäßig" ist. Denn der EuGH betonte: Es dürfe keine echte Alternativen zum Ausschluss geben. Das Straßburger Gericht muss nun beurteilen, ob es Techniken gibt, die "geeignet sind, ein hohes Gesundheitsschutzniveau für Empfänger sicherzustellen", also etwa Tests und Befragungen.

Forderung: Ende des pauschalen Verbots

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt, dass der EuGH im generellen Ausschluss von homo- und bisexuellen Männern ein hohes Diskriminierungspotenzial sieht. Er fordert die Ärztekammer auf, statt ein pauschales Verbot durch eine zeitlich beschränkte Zurückstellung wegen ungeschützter sexueller Kontakte zu ersetzen. Eine wissenschaftliche Arbeitsgruppe hatte dies bereits 2012 vorgeschlagen.

Volker Beck, innenpolitischer Sprecher der Grünen, sieht im Urteil einen Fortschritt. "Es ist richtig, dass bei der Sicherheit von Blut und Blutprodukten keine Kompromisse gemacht werden. Aber die Risikoeinschätzung darf nicht auf Vorurteilen und diskriminierungsindizierten Mythen basieren, sondern muss rational abgewogen werden", erklärte er. Auch Beck sieht jetzt die Bundesärztekammer am Zug, das lebenslange Verbot für Männer, die Sex mit Männern haben, zu beenden.

Weitere Quellen: wavebreakmediamicro / 123RF Stock Foto

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