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Homosexuelle dürfen adoptieren

Von Fabian
Homosexuelle dürfen adoptieren
MaxRiesgo/Getty Images/iStockphoto

Das oberste österreichische Gericht hat geurteilt: Dass Schwule und Lesben keine Kinder adoptieren dürfen, ist nicht mit der Verfassung vereinbar. Die Regierung musste das entsprechende Gesetz bis zum Ende des Jahres ändern. Nun hat das Justizministerium reagiert.

Ähnlich wie in Deutschland war in Österreich bislang nur die Stiefkindadoption erlaubt. Das heißt, dass ein Partner das leibliche Kind des anderen adoptieren kann. Diese Regelung gilt in Österreich seit 2013, nachdem das Land vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerügt wurde, weil es die Adoption von Kindern gleichgeschlechtlicher Partner davor ganz verbot.



Diese Möglichkeit der Stiefkindadoption nutzte ein lesbisches Paar. Nun wollten sie auch ein fremdes Kind adoptieren. Das war ihnen zunächst verboten worden, der Verfassungsgerichtshof (VfGH) gab ihnen im Januar Recht. Der Präsident des Gerichts, Gerhart Holzinger, begründete die Entscheidung damit, "dass es keine sachliche Rechtfertigung für eine ausschließlich nach der sexuellen Orientierung ausgerichtete differenzierende Regelung gibt."



Europäische Menschenrechtskonvention als Grundlage der Entscheidung


Das Gericht stützte sich bei der Entscheidung auf Artikel 8 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention, also das Diskriminierungsverbot sowie das Recht auf Privat- und Familienleben. Die Artikel enthalten zwar nicht das Recht auf eine Adoption, doch da dies bereits besteht, müsse es diskriminierungsfrei geregelt sein. Argumenten gegen die Homo-Adoption, die sich aufs Kindeswohl beziehen, erteilte das Gericht von vornherein eine Absage: "Grundsätzliche Bedenken, dass es dem Kindeswohl schlechthin abträglich sei, wenn es mit gleichgeschlechtlichen Eltern aufwächst, sind angesichts der bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen von vorneherein ungeeignet.

Update: Schwule und Lesben dürfen ab 1.1. adoptieren

Nun hat das österreichische Justizministerium reagiert. Es werde keine Gesetzesänderungen geben. Stattdessen wird das Adoptionsverbot zum 1. Januar 2016 aufgehoben. Das Ministerium betont, dass ohnehin jede Adoption individuell geprüft werde. Schwulen und Lesben steht damit die Adoption eines Kindes offen.

Trotz des Fortschritts sind nicht alle zufrieden. Denn noch immer gibt es in Österreich 45 Punkte, in denen sich homosexuelle von heterosexuellen Partnerschaften rechtlich gesehen unterscheiden. So findet die Trauung nicht in Standesämtern, sondern in Bezirksverwaltungsbehörden statt. Dort werden sonst etwa Führerscheine ausgestellt. Auch erhalten Verpartnerte keinen "Familiennamen", sondern einen "Nachnamen". 

Hinweis: Der erste Teil des Artikels erschien am 15. Januar 2015. Der Artikel wurde am 30.10. um 13:45 aktualisiert.

Weitere Quellen: MaxRiesgo/Getty Images/iStockphoto

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