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Mehr Rechte für gleichgeschlechtliche Paare

Von DBNA Team
Mehr Rechte für gleichgeschlechtliche Paare
Getty Images/Creatas RF

Justizminister Heiko Maas (SPD) will das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Partnerschaften stärken und das Verfahren für die sogenannte Sukzessivadoption per Gesetz regeln. In der großen Koalition ist das Thema umstritten.

Die CDU und CSU sperren sich weiterhin gegen Änderungen, obwohl das Bundesverfasssungsgericht im Februar letzten Jahres eine klare Entscheidung getroffen hat.

Hat ein Partner bei heterosexuellen Paaren bereits ein Kind adoptiert, ist es für den anderen Partner ohne Probleme möglich, das Kind ebenfalls zu adoptieren. Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften ist das bisher nicht erlaubt.

Dies hatte das Karlsruher Gericht für verfassungswidrig erklärt und eine Anpassung bis Ende Juni 2014 eingefordert. In der Urteilsbegründung argumentierten die Richter, dass ein Kind in den behüteten Verhältnissen eingetragener Lebenspartnerschaften genauso gut aufwachsen könne wie in einer Ehe.

Maas will die Forderung des Verfassungsgerichts mit seinem Gesetzesentwurf nun eins zu eins umsetzen. Das Thema ist für den Justizminister damit aber nicht erledigt. Er will in Zukunft weitere Schritte unternehmen, um die Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften zu beenden.

Kritik von der Union

Genau diese Schritte will die Union verhindern. Stephan Mayer (CSU), innenpolitischer Sprecher der Fraktion, warnte den Regierungspartner, mehr zu unternehmen als durch das Urteil aus Karlsruhe vorgeschrieben sei. Laut Mayer wurden die Fragen bei den Koalitionsverhandlungen hart und intensiv diskutiert, und der Justizminister solle sich doch bitte an die getroffenen Vereinbarung halten. Die Union werde hier keine weiteren Zugeständnisse machen.

Eigener Gesetzesentwurf der Grünen

Die Grünen üben harsche Kritik und wollen einen eigenen Gesetzesentwurf einbringen, der Homosexuellen das volle Adoptionsrecht einräumt. Die Union lehnt dies bisher strikt ab. Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, wirft der Koalition vor, die Erfüllung der Karlsruher Vorgaben sei "nicht einmal ein Mini-Schritt" zu einer echten Gleichstellung. Es seien immer noch die Ewiggestrigen aus den Unionsparteien, die eine homophobe Politik verfolgten und der Bevölkerung aufzwängen.

Immer wieder Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hatte während der schwarz-gelben Koalition zwischen 2009 und 2013 sechsmal zu Gunsten und gegen die Diskriminierung von eingetragenen Lebenspartnerschaften geurteilt, z.B. bei der Einkommenssteuer und beim Erbschaftssteuerrecht. Zur Frage des vollen Adoptionsrecht fiel bisher noch keine Entscheidung der Richter.
Weitere Quellen: Tagesspiegel, Getty Images/Creatas RF

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