Lebenspartner im Pfarrhaus

Der Landeskirchenrat der evangelischen Landeskirche in Bayern hat beschlossen, dass schwule Pfarrer und lesbische Pfarrerinnen mit ihren Lebenspartner zukünftig gemeinsam im Pfarrhaus wohnen dürfen soweit der Frieden der Kirche nicht gefährdet ist.
Zustimmung verschiedener Gremien notwendig
In jedem Einzelfall sei es aber Voraussetzung, dass Landeskirchenrat, der zuständige Dekan und weitere Gremien einverstanden sind, unterstrich Friedrich. Der Friede in der Kirche und in der jeweiligen Gemeinde müsse sichergestellt werden, daher müsse eben die Zustimmung eingeholt werden. Eine weitere Voraussetzung sei, dass die Paare auch offiziell eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen seien. Für heterosexuelle Paare gelte ja ebenso die Ehe als Zulassungskriterium für den gemeinsamen Bezug der Dienstwohnung.
"Leitbild von Ehe und Familie beschädigt"
Deutliche Kritik an der Entscheidung des Landeskirchenrats übt der Arbeitskreis Bekennender Christen in Bayern (ABC): "Wir fürchten, dass durch diesen Beschluss das auch von Bischof Friedrich hochgehaltene Leitbild von Ehe und Familie in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern beschädigt wird", lässt Hans-Joachim Vieweger, Sprecher des ABC, verlautbaren. Da in der Bibel Homosexualität scharf abgelehnt werde, missachte die Kirche an dieser Stelle die Autorität der Heiligen Schrift.
Zudem ist der konservativen Gruppierung das Zustandekommen der Neuregelung ein Dorn im Auge. Der Landeskirchenrat habe in einer umstrittenen theologischen Frage Tatsachen geschaffen, bevor die Landessynode das höchste Beschlussorgan mit 108 Delegierten, den sogenannten Synodalen darüber diskutiert habe. Diese tagt vom 21. bis 25. November in Neu-Ulm. Von den gestellten Anträgen drehen sich mehrere um das Thema gleichgeschlechtlich lebender Pfarrerinnen und Pfarrer und um den Umgang mit diesen. Aus Sicht Landesbischofs Friedrichs ist damit offensichtlich einer neuer Diskussionsprozess zum Thema "Homosexualität und Kirche" notwendig.