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"Herbstdepression für homosexuelle Paare"

Von DBNA Team
"Herbstdepression für homosexuelle Paare"
shot99 / 123RF Stock Foto

Das Ehegattensplitting, welches verheirateten Paaren finanzielle Vorteile in der Berechnung der Einkommensteuer verschafft, bleibt weiter auf heterosexuelle Ehen beschränkt. Der deutsche Bundestag lehnte am Donnerstag die Änderung, die SPD und Gründe eingebracht hatte, mehrheitlich ab.

Es scheiterte erwartungsgemäß an den meisten Abgeordneten von CDU/CSU und FDP.

Bürger zweiter Klasse

Enttäuscht erklärte Volker-Beck, Grünen-Fraktionsgeschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher: "Im Sommerloch unterhielten FDP und Union das staunende Publikum mit Überlegungen zur Gleichstellung von homosexuellen Paaren. [...] Die schwarz-gelbe Koalition bleibt beim Vorsatz, diskriminieren zu wollen, wo Diskriminierung möglich ist. Auf die Sommerfrische folgt für homosexuelle Paare eine Herbstdepression. Sie bleiben Bürger zweiter Klasse."

Der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid (SPD) sagte, die schwarz-gelbe Koalition ignoriere ein Verfassungsgebot. Er kündigte die Anrufung des Vermittlungsausschusses an.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) hofft auf den Bundesrat. "Nun setzen wir darauf, dass der Bundesrat das Jahressteuergesetz 2013 anhält und den Vermittlungsausschuss anruft. Vielleicht kann dieser die schwarz-gelbe Koalition zur Vernunft bringen und sie vor einer fünften Verurteilung durch das Bundesverfassungsgericht bewahren.", so eine LSVD-Pressemitteilung.

Sommer-Initiative ohne Erfolg

Die Diskussion um das Ehegattensplitting war nach mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgerichts entstanden. Es erklärte die Ungleichbehandlungen von Ehe und Lebenspartnerschaft für verfassungswidrig.

Im August hatten sich 13 Bundestagsabgeordnete der CDU die steuerliche Gleichstellung mit der Ehe ausgesprochen (dbna berichtete). Bundesfamilienministerin Kristina Schröder schloss sich dieser Forderung an. Eine heftige öffentliche Diskussion folgte. Bundeskanzlerin Angela Merkel sah in dieser Frage vorerst keinen Handlungsbedarf, da sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten wolle.

27.000 eingetragene Lebenspartnerschaften

Nach Informationen des Statistischen Bundesamtes waren 2011 in Deutschland ca. 27.000 gleichgeschlechtliche Partnerschaften eingetragen. 16.000 zwischen Männern und 11.000 zwischen Frauen. Die Zahl schwuler und lesbischer Paare, die zusammenleben und nicht verpartnert sind, wird auf 67.000 geschätzt.
Weitere Quellen: Welt, dapd, Queer, shot99 / 123RF Stock Foto

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