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Gestärktes Adoptionsrecht?

Von DBNA Team
Gestärktes Adoptionsrecht?
Tatagatta/Istockphoto.com

In der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über Adoptionen durch Schwule und Lesben zeichnet sich eine Stärkung des Adoptionsrechts für homosexuelle Paare ab.

Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich das Recht von schwulen und lesbischen Partnern stärken, Kinder zu adoptieren. Bei einer mündlichen Verhandlung am Dienstag wurde deutlich, dass das Verbot für Homosexuelle, das Adoptivkind ihres eingetragenen Lebenspartners ebenfalls zu adoptieren, von einigen Richtern für grundgesetzwidrig gehalten werden könnte.

Auslöser der Verhandlung vor dem Verfassungsgericht waren die Fälle zweier homosexueller Paare hinsichtlich des derzeit geltenden Adoptionsrechtes. Ihre beiden Fälle gleichen sich wie ein Ei dem anderen - und führten doch zu unterschiedlichen Ergebnissen: Während die Frauen mit ihrem Antrag beim Oberlandesgericht Hamm scheiterten und daraufhin Verfassungsbeschwerde einlegten, schafften es die Männer das Oberlandesgericht Hamburg zu überzeugen.

Hier nahmen die Gesetzesvertreter den Adoptionswunsch wohlwollend auf und begründeten ihn mit einer "erheblichen Verbesserung der Rechtsstellung des Kindes". Da ihnen rein rechtlich jedoch die Hände gebunden waren, machten sie den Fall beim Bundesverfassungsgericht publik.

"Sukzessive Adoption" auch bei homosexuellen Paaren

Auf Grundlage dessen und der bereits vorliegenden Beschwerde der Frauen wird nun geprüft, ob die so genannte "sukzessive Adoption" auch bei homosexuellen Paaren angewandt werden kann. Die Folgen wären enorm: betroffene Eltern könnten steuerliche Freibeträge geltend machen, dürften auf Ämtern und bei Ärzten Auskünfte verlangen und behielten im Todesfall ihres Partners die vollen Rechte am (nunmehr) gemeinsamen Kind. Das würde von der neuen Regelung ebenfalls profitieren, da mit Wirkung der Adoption beide Elternteile unterhaltspflichtig wären.

Als weiteren Vorteil nennen Befürworter den Integrations-Wert: die Kinder würden sowohl vom inneren Gefühl wie von der äußeren Akzeptanz her in einer anerkannten Familienkonstellation aufwachsen. Allerdings steht dieses Argument nach Ansicht des Deutschen Familienverbandes DFV auf tönernen Füßen. Präsident Klaus Zeh sieht darin gar eine Gefahr: für ihn drohen die Kinder "Opfer von Stigmatisierung zu werden", da sie sich als Adoptierte mit einer eigenen Identität ohnehin schwer tun würden - und als Nachkommen aus gleichgeschlechtlichen Verbindungen wohl erst recht.

Urteil im Frühjahr 2013

Das sind Einwände, welche Richter und unabhängige Experten so nicht gelten lassen wollen. Ein Urteil der Karlsruher Richter wird im Frühjahr 2013 erwartet. Sofern hierbei eine Einigung erzielt wird, gilt diese jedoch nicht als genereller Erfolg im Adoptionsrecht für Gleichgeschlechtliche - sondern nur für die sukzessive Adoption.
Weitere Quellen: TAZ, SPIEGEL, dpa, dapd, Queer, Abendblatt

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