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Ehegattensplittung auch für Schwule und Lesben

Von DBNA Team
Ehegattensplittung auch für Schwule und Lesben
KRISTENSEN LASSE/Istockphoto.com

Einstweilig gilt das Ehegattensplittung nun auch für homosexuelle Lebenspartnerschaften. Darauf einigte sich der Bund mit der Steuerverwaltung der Länder. Dies wird aus Sicht des Ministeriums als vorläufiger Rechtsschutz angesehen – bis das Bundesverfassungsgericht entscheidet.

Schon im Dezember 2011 entschied das Kölner Finanzgericht, dass das Ehegattensplitting auch für Lebenspartnerschaften anzuwenden sei (dbna berichtete). Das Bundesfinanzministerium (BMF) setzte dies nun letztlich nur um vor allem nachdem etwa zwanzig Finanzgerichte den schwulen und lesbischen Klägern Recht gaben.

Das Ehegattensplitting sortiert Eheleute beim Finanzamt in günstigere Steuerklassen ein und gewährt ihnen auf Antrag eine Zusammenveranlagung bei der Einkommensteuer. Das bedeutet, dass die zu zahlende Steuer umso niedriger ist, je größer die Verdienstunterschiede zwischen den Partnern sind.

Kein Kurswechsel

Doch ein Kurswechsel bedeutete diese neue Regelung aus Sicht des BMF nicht. Dort hält man weiterhin an verfassungsrechtlichen Gründen fest, die gegen eine Gleichstellung von homosexuellen Lebenspartnerschaften und Ehepaaren im Steuerrecht sprächen.

Jedoch ist es für die Paare nicht ganz so einfach. Zwar würden die Finanzämter einem Steuerklassewechsel nun zustimmen, jedoch nicht der gemeinsamen Veranlagung der Partner. Dadurch kommt es im Jahr darauf zu Nachforderungen. Doch anders als zuvor würden Anträge zur Nichtbezahlung der Nachforderungen genehmigt.

Keine Entscheidung aus Karlsruhe vor 2013

Dieses Verfahren gilt solange bis das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe endgültig über die ihm vom Finanzgericht Köln vorgelegte Frage entschieden hat, was nicht vor 2013 geschehen soll.

Im politischen Berlin gab es nur wenige Reaktionen dazu. "Es ist eine kluge und praktikable Entscheidung der Steuerverwaltungen, Anträgen gleichgeschlechtlicher Paare auf Ehegattensplitting stattzugeben, wenn dies auch bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur vorläufig geschehen kann", äußerte sich der designierte FDP-Generalsekretär Patrick Döring.

Widerstand der Union

Kritik kam von Volker Beck (Grüne), die Regelung sei "bürokratischer Murks". Von der Koalition forderte er die steuerrechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe per Gesetz. Dagegen wehren sich CSU und CDU vehement.

Auch der LSVD der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland äußerte sich in Person von Manfred Bruns dazu. Bruns begrüßte die neue Regelung. 25.000 Partnerschaften könnten davon profitieren. "Wir brauchen aber ein Gesetz und keine halbherzige Gleichstellung, die wahnsinnigen Arbeitsaufwand produziert", so Bruns.
Weitere Quellen: taz.de, welt.de

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