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Gesetzesreform

Bundesregierung will Hasskriminalität gegen LSBTIQ* besser ahnden

Von Marco • 21.12.2022
Bundesregierung will Hasskriminalität gegen LSBTIQ* besser ahnden

Canva

Mit einer Gesetzesreform will die Bundesregierung die Strafverfolgung von Hassdelikten gegen LSBTIQ* stärken.

Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf vorgestellt, der Fragen der Strafzumessung neu regeln soll.

  • „Geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive sollen in die Strafgesetze zu Hasskriminalität aufgenommen werden.
  • Durch die ausdrückliche Aufnahme werden diese in Gerichtsverfahren eher strafverschärfend einbezogen und damit besser geahndet.
  • „Geschlechtsspezifische“ Beweggründe umfassen dabei auch solche Motive, die sich gegen die trans- oder intergeschlechtliche Identität des Opfers richten.

Dazu erklärt Sven Lehmann, der Queer-Beauftragte der Bundesregierung:

"Jeden Tag werden in Deutschland mindestens drei queere Menschen angegriffen, und das sind nur die Taten, die angezeigt und ordentlich registriert werden. Die Dunkelziffer ist deutlich höher. Diesen Straftaten muss der Staat entschlossen entgegentreten."

Lehmann begrüße das heutige klare Zeichen der Bundesregierung gegen Hasskriminalität, die sich alltäglich gegen Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ*) richte.

Tags: Homophobie

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