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Bundeskabinett beschließt Verbot von Konversionstherapien

Bundeskabinett beschließt Verbot von Konversionstherapien

Tim Marshall/Unsplash

Das Gesetz soll voraussichtlich Mitte nächsten Jahres in Kraft treten.

In Deutschland gibt es Organisationen, die immer noch die Überzeugung vertreten und verbreiten, nicht heterosexuelle Orientierungen (z.B. Homo- oder Bisexualität) oder abweichende Geschlechtsidentitäten (z.B. Transgeschlechtlichkeit) seien eine "Krankheit" und müssen behandelt werden.

Sie bieten sogenannte Konversionstherapien an. Diese zielen die darauf ab, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt zu verändern oder zu unterdrücken.

Das Bundeskabinett hat heute zugestimmt, dass derartige Konversionstherapien künftig verboten werden sollen.

Das Gesundheitsministerium rechtfertigte das Verbot damit, dass keine der bekannten Studien den Schluss zulasssen, dass die sexuelle Orientierung dauerhaft verändert werden kann.

„Homosexualität ist keine Krankheit.“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Wissenschaftlich nachgewiesen sind aber schwerwiegende gesundheitliche Schäden durch solche „Therapien“ wie Depressionen, Angsterkrankungen, Verlust sexueller Gefühle und ein erhöhtes Suizidrisiko.

„Wir wollen sogenannte Konversionstherapien soweit wie möglich verbieten. Wo sie durchgeführt werden, entsteht oft schweres körperliches und seelisches Leid. Diese angebliche Therapie macht krank und nicht gesund. Und ein Verbot ist auch ein wichtiges gesellschaftliches Zeichen an alle, die mit ihrer Homosexualität hadern: es ist ok, so wie du bist.“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Was soll verboten werden?

  • Konversionsbehandlungen an Minderjährigen generell sowie
  • an Volljährigen, deren Einwilligung auf einem Willensmangel (z.B. Zwang, Drohung, Täuschung, Irrtum) beruht. (Zum Beispiel, weil der Behandler sie nicht über die Schädlichkeit der Behandlung aufklärt.)

Was soll darüber hinaus verboten werden?

  • Das öffentliche Bewerben, Anbieten und Vermitteln solcher Behandlungen.
  • Bei Behandlungen an Personen unter 18 Jahren auch das nichtöffentliche Werben, Anbieten und Vermitteln.

Verstöße gegen das Verbot von Konversionsbehandlungen werden mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft.

Das Verbot gilt für alle Personen, nicht nur für Personen, die berufsmäßig handeln. Auch Eltern oder andere Fürsorge- oder Erziehungsberechtigte können bei gröblicher Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht bestraft werden.

Laut Jens Spahn soll das Gesetz voraussichtlich Mitte nächsten Jahres in Kraft treten. Der Bundesrat müsse dem Gesetz nicht zustimmen.

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