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Blutspendeauflagen für schwule und bisexuelle Menschen gelockert

Blutspendeauflagen für schwule und bisexuelle Menschen gelockert

Shutterstock

Wer Sex mit schwulen oder bisexuellen Menschen hat, darf bald schon vier Monate danach spenden.

Bis jetzt waren es 12 Monate "Sex-Karenzzeit".

Infektionen mit dem Hepatitis-B-Virus, dem Hepatitis-C-Virus oder HIV könnten nach dieser Zeitspanne sicher ausgeschlossen werden, sagt die Bundesärtzekammer. Sie reagiert damit auf jahrelange Kritik, dass der weitgehende Ausschluss von Männern, die Sex mit Männern haben, diskriminierend sei.

  • In Zukunft sollen auch schwule und bisexuelle Männer spenden dürfen, wenn sie in einer dauerhaften monogamen Beziehung leben.
  • Sexuelle Kontakte zwischen Männern außerhalb solcher Beziehungen führen fortan zu einem Ausschluss für vier Monate, statt wie bisher für ein Jahr.
  • Beim Sexualverkehr zwischen Männern und Frauen führen nur "häufig wechselnde Partner/Partnerinnen" zum Ausschluss.

Björn Beck vom Vorstand der Deutschen Aidshilfe kritisiert die neue Regelung:

"Die neue Version des Ausschlusses löst das Problem der Diskriminierung von schwulen und bisexuellen Männern nicht. Das Kriterium der Monogamie ist zumindest fragwürdig, kann doch jeder Mensch nur über sein eigenes Verhalten sichere Aussagen machen."

Weiter sagt er: "Die gesonderte Nennung von trans Personen ist schlicht stigmatisierend. Die Ausschlussfrist von vier Monaten ist nicht nachvollziehbar."

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