Blutspende-Verbot fĂźr Schwule kann rechtens sein

Vages Urteil des Europäischen Gerichtshofes: Dass homosexuelle Männer kein Blut spenden dßrfen, kann rechtens sein. Solange Tests oder Befragungen den Empfänger des Blutes nicht ausreichend vor Infektionskrankheiten schßtzen, ist das Blutspende-Verbot gerechtfertigt.
Die Blutspende eines Franzosen war 2009 nicht angenommen worden. Die Begrßndung: Er hatte eine sexuelle Beziehung zu einem Mann. Denn auch in Frankreich gilt - genau wie in Deutschland - dass bestimmte Risikogruppen von der Blutspende ausgeschlossen sind. Dazu zählen Männer, die Sex mit Männern haben, Prostituierte und Drogenabhängige.
Der Mann wollte dies nicht hinnehmen und klagte vor einem Gericht in StraĂburg. Das wollte vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wissen, ob das Blutspende-Verbot mit einer EU-Richtlinie vereinbar sei.Â
Vages Urteil des Gerichtshofes
Das oberste Gericht der Europäischen Union hat am Mittwoch entschieden: Dass der Franzose kein Blut spenden darf, kann rechtens sein. Voraussetzung sei jedoch ein hohes Ăbertragungsrisiko fĂźr Infektionskrankheiten, insbesondere HIV. (Rechtssache C-528/13).
Denn eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung dĂźrfe nur stattfinden, wenn sie "erforderlich" ist und "den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entspricht", heiĂt es im Urteil. Das bedeutet, dass der Gerichtshof zumindest anerkennt, dass der Ausschluss diskriminierend sein kann.
Die Richter wiesen den Fall damit zurĂźck ans lokale Gericht in StraĂburg. Dieses wird zu beurteilen haben, ob ein Blutspende-Verbot "verhältnismäĂig" ist. Denn der EuGH betonte: Es dĂźrfe keine echte Alternativen zum Ausschluss geben. Das StraĂburger Gericht muss nun beurteilen, ob es Techniken gibt, die "geeignet sind, ein hohes Gesundheitsschutzniveau fĂźr Empfänger sicherzustellen", also etwa Tests und Befragungen.
Forderung: Ende des pauschalen Verbots
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrĂźĂt, dass der EuGH im generellen Ausschluss von homo- und bisexuellen Männern ein hohes Diskriminierungspotenzial sieht. Er fordert die Ărztekammer auf, statt ein pauschales Verbot durch eine zeitlich beschränkte ZurĂźckstellung wegen ungeschĂźtzter sexueller Kontakte zu ersetzen. Eine wissenschaftliche Arbeitsgruppe hatte dies bereits 2012 vorgeschlagen.
Volker Beck, innenpolitischer Sprecher der Grßnen, sieht im Urteil einen Fortschritt. "Es ist richtig, dass bei der Sicherheit von Blut und Blutprodukten keine Kompromisse gemacht werden. Aber die Risikoeinschätzung darf nicht auf Vorurteilen und diskriminierungsindizierten Mythen basieren, sondern muss rational abgewogen werden", erklärte er. Auch Beck sieht jetzt die Bundesärztekammer am Zug, das lebenslange Verbot fßr Männer, die Sex mit Männern haben, zu beenden.