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Gestärktes Adoptionsrecht

Von DBNA Team
Gestärktes Adoptionsrecht
kali9 /Istockphoto.com

Schwule und Lesben, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, dürfen künftig ein von ihrem Partner zuvor angenommenes Kind adoptieren. Die aktuelle Regelung ist verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht heute einstimmig in Karlsruhe. Die Bundesregierung will Adoptions-Urteil ausgiebig prüfen.

Ferdinand Kirchhof, Vorsitzender des Ersten Senats, sagte, dass die bisherige Regelung sowohl die betroffenen Kinder als auch die Lebenspartner in ihrem Recht auf Gleichbehandlung verletze. Die Benachteiligung sei nicht dadurch gerechtfertigt, dass es sich um gleichgeschlechtliche Lebenspartner handele. Diese könnten "ebenso wie Partner in einer Ehe in dauerhafter rechtlicher Bindung für das Wohl des Kindes sorgen", sagte Kirchhof.

Für eine gesetzliche Neuregelung setzten die Richter eine Frist bis zum 30. Juni 2014. Das Gericht ordnete zudem an, dass eine Sukzessivadoption für eingetragene Lebenspartner ab sofort möglich ist.

Bei einer mündlichen Verhandlung Mitte Dezember letzten Jahres hatte sich bereits angedeutet, dass das Verbot von einigen Richtern für grundgesetzwidrig gehalten werden könnte (dbna berichtete).

Die Richter betonten aber während des Verfahrens, dass hier nicht über den weitergehenden Fall entschieden wurde, ob schwule oder lesbische Partner gemeinsam ein Kind adoptieren dürfen. Gemeint ist hier die Art und Weise, dass sie sich zunächst verpartnern und dann, wie heterosexuelle Ehepaare auch, ein Kind annehmen können.

Reaktionen auf Urteil

Volker Beck, menschenrechtspolitischer Sprecher der Grünen, freut sich über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: "Es ist ein guter Tag für die Kinder und ein Durchbruch bei der Gleichstellung." Auch er drängt die Regierung zu handeln: "Wir hoffen, dass sich die Koalition von Merkel und Rösler endlich zur verfassungsrechtlichen Ordnung bekennt, statt ihre ideologischen Vorbehalte gegenüber Lesben und Schwulen auf Kosten der Kinder auszutragen."

Die Grünen hatten bereits vor der Urteilsverkündung in Aussicht gestellt, einen eigenen Gesetzentwurf zur Abstimmung in den Bundestag einzubringen. Der Entwurf sieht vor, dass Schwule und Lesben unter den gleichen Bedingungen wie Heterosexuelle auch als Paar ein Kind adoptieren können.

Vertreter der Union sehr zurückhaltend

Regierungssprecher Steffen Seibert sagte in Berlin gegenüber der dpa, dass das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2014 Zeit gegeben habe. Aus diesem Grund werde man die Urteilsbegründung studieren und dann entscheiden, "welche gesetzgeberischen Maßnahmen sinnvoll seien, um die Forderung des Gerichts zu erfüllen." Dafür gebe es mehrere Möglichkeiten. Der Maßstab werde dabei immer das Kindeswohl sein, sagte Seibert.

Mit Blick auf das noch ausstehende Urteil der obersten Richter zum Ehegattensplitting von Schwulen und Lesben sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU), gegenüber Spiegel Online: "Eine Tendenz Richtung Gleichstellung mag man ableiten. Ich will darüber aber nicht spekulieren."

Weitere Reaktionen haben wir hier zusammengefasst»

Gleichbehandlungsgebot verletzt

Auslöser der Verhandlung vor dem Verfassungsgericht waren die Fälle zweier homosexueller Paare hinsichtlich des derzeit geltenden Adoptionsrechtes. Ihre beiden Fälle gleichen sich wie ein Ei dem anderen - und führten doch zu unterschiedlichen Ergebnissen: Während die Frauen mit ihrem Antrag beim Oberlandesgericht Hamm scheiterten und daraufhin Verfassungsbeschwerde einlegten, schafften es die Männer das Oberlandesgericht Hamburg zu überzeugen.

Hier nahmen die Gesetzesvertreter den Adoptionswunsch wohlwollend auf und begründeten ihn mit einer "erheblichen Verbesserung der Rechtsstellung des Kindes". Da ihnen rein rechtlich jedoch die Hände gebunden waren, machten sie den Fall beim Bundesverfassungsgericht publik.

Die Folgen des Urteils

Regenbogenfamilien können nun steuerliche Freibeträge geltend machen, dürfen auf Ämtern und bei Ärzten Auskünfte verlangen und behalten im Todesfall ihres Partners die vollen Rechte am (nunmehr) gemeinsamen Kind. Das wird von der neuen Regelung ebenfalls profitieren, da mit Wirkung der Adoption beide Elternteile unterhaltspflichtig sind.

Als weiteren Vorteil nennen Befürworter den Integrations-Wert: die Kinder werden sowohl vom inneren Gefühl wie von der äußeren Akzeptanz her in einer anerkannten Familienkonstellation aufwachsen.
Weitere Quellen: TAZ, SPIEGEL, dpa, dapd, Abendblatt, tagesschau, heute/ZDF, WELT, kali9/Istockphoto.com

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