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75.000 Euro Schmerzensgeld

Von DBNA Team
75.000 Euro Schmerzensgeld
zettberlin / photocase.com

Thomas P.* hat seinen Partner wissentlich mit HIV infiziert – Jetzt muss er ihm Schmerzensgeld in Höhe von 75.000 Euro zahlen.

Thomas P.* hat seinen Partner wissentlich mit HIV infiziert Jetzt muss er ihm Schmerzensgeld in Höhe von 75.000 Euro zahlen.

Die beiden Männer, Thomas P. und Peter G.*,  führten zwei Jahre lang eine glückliche Beziehung, bis Peter G. krank wurde: "Diagnose HIV-positiv". Mit einer Erkältung, die bis dato nicht abgeklungen war, starken Rückenschmerzen und dem Schwinden seiner Körperkräfte habe es angefangen, so Peter G. Es gab nur einen, der ihn hätte infizieren können Thomas.

Die ausdrückliche Frage, ob er HIV-positiv sei, habe er immer mit "Nein" beantwortet, stellte Peter vor Gericht klar: "Ich habe ihm vertraut, er hat immer gesund ausgesehen, ich hätte nie gedacht, dass er krank ist."
Heute ist er 31 Jahre alt, arbeitslos und bezieht 700 Euro Rente

"Thomas ist sehr, sehr teuflisch [] Er hat mich angelogen, mich mit HIV angesteckt und mein Leben zerstört", sagte Peter am Mittwoch im Augsburger Justizpalast. 2010 hat das Amtsgericht München im Rahmen eines Strafprozess den Angeklagten Thomas P. zu 15 Monaten Haft, die auf Bewährung ausgesetzt wurden, verurteilt.

Seinen Lebensunterhalt muss der 31-jährige Peter mit 700 Euro Rente und Zuwendungen des Opferentschädigungsgesetzes bestreiten, denn er ist inzwischen als schwerbehindert (70 Prozent) eingestuft worden und hat  deswegen auch seinen Arbeitsplatz verloren. Jetzt wollte er Schmerzensgeld von bis zu 200.000 Euro einklagen. Diese Klage war für das Augsburger Landgericht außergewöhnlich, da es bis heute noch keine Rechtsprechung über Schmerzensgeld bei einer mutwilligen HIV-Ansteckung in einer homosexuellen Beziehung gibt. Dazu kommen die dramatischen Lebensumstände von Peter G.
HI-Virus mit roten Blutkörperchen
HI-Virus mit roten Blutkörperchen
istockphoto.com
Selbstmordgedanken sind ihm nicht fremd

Neben den physischen Beschwerden muss er zunehmend mit Schlafstörungen und Panikattacken kämpfen. Die Ablehnung, die er von Freunden und Familie erfährt, verhärtet diesen psychisch instabilen Zustanden noch weiter: "Meine Mutter und meine Schwester reden nicht mehr mit mir, ich darf meine Nichte nicht mehr berühren." Seine Freunde hätten sich auch weitestgehend von ihm distanziert. Die einzige ihm verbliebene Bezugsperson sei sein Psychiater, der ihn zweimal in der Woche behandle.

Vor Gericht wurde ein Vergleich ausgehandelt

Am Mittwoch, den 16.November 2011, entschied das Augsburger Landgericht: Die geforderten 200.000 Euro des Klägers seien im Anbetracht der Privatinsolvenz des Beklagten nicht angemessen. Daher wurde ein Vergleich der Parteien ausgehandelt, der Peter G. eine Summe von 75.000 Euro zusichert. Als Orientierungshilfe wurde ein Urteil des Landgerichts Berlin von 2008 herangezogen. Ein Mann hatte, im Bewusstsein HIV-positiv zu sein, mit einigen Frauen ungeschützten Sex gehabt. Er wurde dazu verurteilt, 80.000 Euro Schmerzensgeld sowie eine Monatsrente von 500 Euro zu zahlen.

Am Ende der Verhandlung betonte Peter G. noch einmal, dass das Schmerzensgeld eigentlich viel zu niedrig bemessen sei: "Auch mit zwei Millionen werde ich meine Gesundheit nicht mehr zurückkriegen."


       
* Namen v. d. Red. geändert
Weitere Quellen: sueddeutsche.de

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